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Allgemeine Geschäfts­bedingungen


1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Rechtsverhältnis zwischen der Nextlane AG mit Sitz in Hohenrain, Schweiz und seinen Kunden.

Allfällige allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung.

Individuelle Vereinbarungen zwischen den Parteien gehen diesen AGB vor, doch sind individuelle Vereinbarungen nur gültig, wenn sie durch Text, etwa empfangsbestätigte E-Mails oder schriftliche Verträge, nachgewiesen werden können.

2. Vertragsschluss

Die Website von Nextlane stellt kein Angebot im Rechtssinne dar. Ein Vertrag kommt erst nach Erstellung einer konkreten Offerte durch Nextlane und deren Annahme durch den Kunden oder durch einen anderweitigen nachweisbaren Vertragsschluss zustande.

3. Dienstleistungsinhalte

Nextlane bietet im Wesentlichen folgende Dienstleistungen an, wobei diese sowohl im Sinne einer einmaligen Leistung mit Bezug auf eine spezielle Veranstaltung als auch im Sinne einer Dauerdienstleistung (Abonnement) erfolgen kann. Massgeblich ist allein der im Einzelfall vereinbarte Dienstleistungsinhalt.

3.1 Live-Streaming und Streaming on Demand

Nextlane bietet Live-Streaming (mit und ohne redundante Leistungen) und Streaming on Demand für die Inhalte des Kunden mit Transcoding für verschiedene Stream-Qualitäten an. Die Streams werden auf Videoplayern gezeigt, welche auf den Websites des Kunden oder auf speziell erstellten Landing Pages integriert werden können. Der Kunde kann bei einem Abonnement die Streams über eine Verwaltungssoftware selbst verwalten und Nutzerstatistiken einsehen. Bei einer einmaligen Dienstleistung ist dies nicht möglich (siehe zu einmalige Dienstleistung und Abonnement unten Ziffern 6 und 15).

3.2 Erstellung Landing Page

Nextlane erstellt und hostet für die Kunden Webseiten (Landing Pages), auf welchen die produzierten Streams veröffentlicht werden können. Die Landing Page wird gewöhnlich im Design des Kunden erstellt und kann neben dem Videoplayer Zusatzfunktionen, wie Fragen an die Referenten, Voting, Chat, Networking-Tools, Informationen zu Referenten, Downloads, u.ä. enthalten. Der Zugang zum Inhalt der Landing Page kann über ein allgemeines Log-In oder individuelle Log-Ins für die jeweiligen Nutzer gesteuert werden. Auch Nutzer-AGB, Disclaimer und Datenschutzerklärungen können für die Landing Page erstellt werden.

4. Beizug Dritter

Nextlane darf für die Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten Drittunternehmen einsetzen. Nextlane bleibt dabei aus dem Vertrag mit dem Kunden berechtigt und verpflichtet, ausser es kommt im Einzelfall ausdrücklich ein selbständiges Vertragsverhältnis zwischen dem beigezogenen Dritten und dem Kunden zustande.

5. Datenbereitstellung durch Kunden

Die Produktion der bewegten Bilder ist allein Sache des Kunden. Er ist für die fristgemässe und einwandfreie Bereitstellung der zu verwendenden Daten (etwa Videoinhalte, Livestreams, Design für Landing Page, etc.) verantwortlich.

6. Preise und Zahlungsbedingungen

Nextlane bietet einmalige Dienstleistungen zu Pauschalpreisen und Dauerdienstleistungen (Abonnemente) mit unterschiedlichen Laufzeiten an.

Pauschalpreise und Abogebühren sind – wenn nicht ausdrücklich anders erwähnt – in Schweizer Franken und exklusive schweizerische MWST zu verstehen.

Die Verrechnung der Abonnemente ist jeweils zu Beginn der jeweiligen Verrechnungs-periode (1, 3, 6 oder 12 Monate) fällig. Bei einmaligen Dienstleitungen im Projektverfahren mit einem Auftragsvolumen unter CHF 5'000.00 erfolgt die Verrechnung nach Abschluss der Leistungserbringung. Bei Aufträgen mit einem Volumen ab CHF 5'000.00 ist eine Vorauszahlung von 50% des Rechnungsbetrages bei Auftragsbestätigung zu tätigen.

Rechnungen von Nextlane sind jeweils innert 10 Tagen nach deren Zustellung zu begleichen. Nach Ablauf der Zahlungsfrist der ersten Mahnung gerät der Kunde in Zahlungsverzug und schuldet einen Verzugszins von 5 % p.a. Ab der zweiten Mahnung ist eine Mahngebühr von CHF 30.00 für jede Mahnung geschuldet.

Bei Zahlungsverzug kann Nextlane zudem ohne Vorankündigung ihre Leistungen komplett einstellen (namentlich die Produktion und die Veröffentlichung des gespeicherten Live-Streams auf dem Server). Die Zahlungsverpflichtung des Kunden bleibt trotz der Leistungseinstellung durch Nextlane bestehen.

Wünscht der Kunde mehr oder andere Leistungen als vereinbart und kann Nextlane diese ermöglichen, sind sie zusätzlich zu vergüten. Verzichtet der Kunde auf vereinbarte Leistungen, so berechtigt dies nicht zu einer Preisreduktion.

7. Abgesagte Veranstaltungen

Der Kunde hat den vereinbarten Pauschalpreis grundsätzlich zu bezahlen, auch wenn die Veranstaltung, für welche das Live-Streaming bzw. das Streaming on Demand vereinbart ist, abgesagt wird.

Wird die Dienstleistung aber allein für eine spezifische Veranstaltung vereinbart und ist die Durchführung der Veranstaltung aufgrund von höherer Gewalt (Unwetter, Epidemie, Pandemie, etc.) oder einem behördlichen Verbot unmöglich, so ist der Pauschalpreis nicht geschuldet. Allerdings hat der Kunde die bereits getätigten Ausgaben und Arbeiten zu vergüten, und zwar gleichgültig, ob der Kunde dafür eine Verwendung hat oder nicht.

8. Verantwortung für produzierte Inhalte

8.1 Verantwortung des Kunden

Der Kunde ist allein für die produzierten Inhalte inklusive der Inhalte wie allfällige Äusserungen der Nutzer auf der Landing Page oder der Website des Kunden verantwortlich.

Der Kunde ist insbesondere dafür verantwortlich, dass Einverständnis-erklärungen der gefilmten Personen mit Bezug auf deren Rechte am eigenen Bild und an der eigenen Stimme vorliegen, dass keine Immaterialgüterrechte Dritter, insbesondere keine Urheber- und Markenrechte, verletzt sowie sonst keinerlei rechtswidrige Inhalte, wie etwa beleidigende, rassistische, Gewalt verherrlichende, pornografische oder diskriminierende Äusserungen verbreitet werden.

8.2 Einstellung der Produktion bzw. des Streamings bei Verdacht auf rechtswidrige Inhalte

Nextlane ist bei einem begründeten Verdacht, dass die Inhalte im Sinne von Ziffer 8.1 rechtswidrig sind, ohne Vorankündigung und ohne Entschädigungsanspruch für den Kunden berechtigt, den Live-Stream einzustellen und/oder die Veröffentlichung des gespeicherten Streams zu unterbinden.

8.3 Pflicht des Hosting-Anbieters zur Verhinderung erneuter Rechtsverletzungen

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass der Hosting-Anbieter aufgrund von Art. 39d des schweizerischen Urheberrechtsgesetzes verpflichtet sein kann, zu verhindern, dass ein Werk oder ein anderes Schutzobjekt Dritten mithilfe seines Dienstes erneut widerrechtlich zugänglich gemacht wird.

8.4 Schadloshaltung

Der Kunde stellt Nextlane von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen Nextlane aufgrund des Vorwurfs von rechtswidrigen Inhalten gemacht werden, und hält Nextlane insofern vollkommen schadlos, einschliesslich der Übernahme der Rechtskosten, welche im Zusammenhang mit den behaupteten Ansprüchen Dritter anfallen, und der Kosten, welche aufgrund von Massnahmen nach Ziffer 8.3 anfallen.

9. Immaterialgüter- und Persönlichkeitsrechte

9.1 Einräumung zugunsten Kunden

Für die Dauer dieses Vertrages erhält der Kunde eine nicht-ausschliessliche Lizenz für die Benutzung der eingesetzten Software zur Verwaltung der Streams sowie der Landing Page. Weitergehende Rechte an der Verwaltungssoftware oder an der Landing Page bestehen nicht.

Ist der Kunde mit seinen vertraglichen Zahlungspflichten in Verzug, steht Nextlane das Recht zu, die Rechteeinräumung zu widerrufen. Der Widerruf fällt erst dahin, wenn der gesamte fällige Forderungsbetrag getilgt ist.

9.2 Einräumung zugunsten Nextlane

Der Kunde gewährt Nextlane eine weltweite, nicht-ausschliessliche, kostenlose Lizenz, die Inhalte der Produktion auf den Portalen von Nextlane zu kopieren, zu übertragen und zu verbreiten. Soweit Nextlane Dritte zur Vertragserfüllung beizieht, erstreckt sich diese Lizenz auf Dritte und deren Portale. Die Rechte an den Inhalten verbleiben beim Kunden.

9.3 Domainnamen

Nextlane kann im Namen des Kunden oder im eigenen Namen, aber im Interesse des Kunden Domainnamen registrieren, über welche die Streams des Kunden abrufbar sind. Ist die Registrierung auf den Namen von Nextlane erfolgt, kann der Kunde innert 10 Tagen nach Vertragsbeendigung die Übertragung der Domain verlangen. Nimmt der Kunde diese Möglichkeit nicht wahr, lässt Nextlane die Domain ohne weitere Mitteilung an den Kunden verfallen bzw. kündigt diese.

10. Minderungsrecht bei wesentlichen Mängeln im Rahmen des Live-Streaming

Enthält die Dienstleistung wesentliche Mängel, ist der Kunde berechtigt, eine angemessene Minderung des vereinbarten Pauschalpreises zu verlangen. Die Minderung ist spätestens innerhalb von 5 Tagen ab Ende des Live-Streamings geltend zu machen, ansonsten sind die Minderungsrechte verwirkt. Weitergehende Mängelrechte bestehen nicht.

Von vornherein kein wesentlicher Dienstleistungsmangel liegt vor, wenn der Kunde keine redundante Leistung (etwa Back-up-Stream) vereinbaren will, obwohl diese möglich wäre, und die entsprechende Leistung ganz oder teilweise ausfällt, oder wenn der Mangel auf Umstände zurückzuführen ist, welche dem Kunden zuzurechnen sind, etwa die fehlerbehaftete Datenbereitstellung oder fehlerhafte kundenseitige Geräte wie Computer, Kameras, Mikrophone etc.

11. Minderungsrecht bei mangelnder Verfügbarkeit des Streaming on Demand

Nextlane bzw. die eingesetzten Drittfirmen führen regelmässig Wartungsarbeiten auf den Portalen aus, um die bereitgestellten Dienste oder deren technische Infrastruktur zu verbessern. Dies wird Nextlane dem Kunden rechtzeitig in geeigneter Weise mitteilen.

Ab Ende des Live-Streamings bis zum Ende der Vertragszeit (siehe unten Ziffer 15) wird dem Kunden und seinen Nutzern das Streaming on Demand zu 99 % der Zeit (nach Abzug der Wartungszeiten gemäss obigem Absatz) zur Verfügung stehen. Wird diese Verfügbarkeit nicht eingehalten, ist der Kunde nach Vertragsende zu einer angemessenen Preisminderung berechtigt, aber nur hinsichtlich des Preisanteils, der sich auf die Speicherleistung bezieht. Die Minderung ist spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Vertragsende geltend zu machen, ansonsten die Minderungsrechte verwirkt sind. Weitergehende Mängelrechte bestehen nicht.

12. Haftungsbeschränkung

Nextlane kann nur insoweit auf Schadenersatz belangt werden, als ihren Organen vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten nachgewiesen werden kann. Werden Erfüllungsgehilfen (etwa Arbeitnehmer oder Drittfirmen) eingesetzt, wird jede Haftung ausgeschlossen. Ebenso keinerlei Haftung wird für Umstände übernommen, welche ausserhalb des Einflussbereiches von Nextlane liegen, wie etwa höhere Gewalt, Ausfall des Internets, usw. oder wenn bei Dienstleistungsmängeln das Minderungsrecht gemäss Ziffer 10 bzw. 11 nicht rechtzeitig geltend gemacht wird.

13. Datensicherung / Datenspeicherung

Die Streams und allfällige vom Kunden zur Verfügung gestellte Daten werden nur mit einfacher Sicherheit auf dem Streaming-Server-System gespeichert. Es besteht kein Anspruch auf Datensicherung durch Nextlane. Backups sind durch den Kunden vorzunehmen.

14. Referenzen / Datenschutz

Nextlane kann den Kunden anfragen, ihn öffentlich, etwa auf der Website von Nextlane, als Referenz zu nennen und dabei das Projekt sowie die Leistungen zu beschreiben, das Kundenlogo und vom Kunden oder von Nextlane erstellte Fotos, Videos oder andere Materialien zur Illustration zu verwenden. Der Kunde kann sein Einverständnis jederzeit – auch für Teile der Materialien – zurückziehen. Nextlane setzt den Rückzug des Einverständnisses innert angemessener Frist um.

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Nextlane aufgrund des Datenschutzrechts verpflichtet sein kann, Live-Streams zu unterbrechen oder gespeicherte Streams zu löschen. Es gilt dabei Ziffer 8 dieser AGB.

Im Übrigen sei auf die separate Datenschutzerklärung von Nextlane verwiesen.

15. Dauer des Vertrages / Weiterverwendung Stream

Ist eine einmalige Dienstleistung vereinbart, so sind die Hauptvertragspflichten mit dem Live-Streaming und der allfällig vereinbarten Erstellung der Landing Page erfüllt. Im Sinne von nachvertraglichen Nebenpflichten werden die Landing Page und der Stream noch zwei Monate ab dem Ende des Live-Streaming gehostet. Während dieser Zeit erhält der Kunde auf seinen Wunsch hin einen Downloadlink, um den Stream herunterzuladen.

Bei einem Abonnement wird ein Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen und dieser kann, vorbehaltlich einer individuell vereinbarten Mindestlaufzeit, von beiden Parteien mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen auf das Ende der im Voraus vereinbarten Verrechnungsperiode gekündet werden. Dem Kunden stehen das Live-Streaming und das Streaming on Demand und eine allfällige Landing Page für die Dauer des Vertrages zur Verfügung. Der Kunde kann die Inhalte über eine Software selbst verwalten. Es liegt an ihm, den Stream während der Vertragszeit auf ein anderes Speichermedium zu transferieren.

Weder bei einmaligen Dienstleistungen noch bei Abonnementen können Landing Pages übertragen werden. Bei beiden Vertragsarten werden Landing Pages und Streams und allfällige weitere Inhalte bei Vertragsende gelöscht. Nextlane ist nicht verpflichtet, die Kunden vor der Löschung des Streams darauf aufmerksam zu machen, diesen anderweitig abzuspeichern.

Für den Fall, dass der Kunde ein Abonnement kündigt und kurze Zeit später ein neues Abonnement abschliesst – insbesondere, wenn dies mehrfach geschieht – kann der Verdacht entstehen, dass der Kunde die kurzen Kündigungsfristen missbraucht. Für einen solchen Fall behält sich Nextlane vor, keine Verträge mehr mit diesem Kunden einzugehen bzw. bestehende Verträge fristlos zu kündigen. Dieser Vorbehalt bedeutet keine Einschränkung von Nextlanes Recht, Kunden ohne Begründung abzulehnen bzw. diesen zu kündigen.

16. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB nichtig oder ungültig sein oder werden, wird der übrige Teil der AGB davon nicht berührt. Nichtige oder ungültige Bestimmungen sind durch solche wirksame zu ersetzen, die ihrem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen. In gleicher Weise ist zu verfahren, wenn sich eine Vertragslücke ergibt oder sich eine Bestimmung als undurchführbar erweist.

17. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Nextlane und dem Kunden ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980. Ausschliesslicher Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten zwischen Nextlane und dem Kunden sind die ordentlichen Gerichte am Firmensitz von Nextlane.

Hohenrain, März 2022

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